Patientenaufklärung vor der Akupunktur

Was ist vor der Akupunkturbehandlung zu beachten?

Warum?

Vor einer Akupunkturbehandlung sollte immer eine Aufklärung für den Patienten erfolgen. Die Aufklärung erfolgt immer mündlich und sollte dokumentiert werden. Die Akupunktur hat sehr viel weniger Nebenwirkungen als jedes Schmerzmittel und ist in der Hand des ausgebildeten Arztes ein äußerst sicheres Verfahren. Da aber Akupunktur ein invasives Verfahren ist, ist zuvor eine Aufklärung des Patienten notwendig. Wer nicht aufklärt und nicht dokumentiert, macht sich angreifbar gegen ungerechtfertigte Ansprüche.

Wie?

Die Aufklärung sollte angemessen sein, d. h. dem zu erwartenden Behandlungsumfang entsprechen (z. B. bei Ohrakupunktur geringer, aber dann z.B. Knorpelinfektion)). Die Aufklärung muss mündlich erfolgen. Eine zusätzliche schriftliche Aufklärung und/oder Unterschrift des Patienten ist nach juristischem Fachurteil nicht notwendig. Es ist aber immer eine sorgfältige Dokumentation notwendig, die jeden angesprochenen Punkt schriftlich festhält. Dafür genügt eine knappe Dokumentation in der Patientenakte. Die Dokumentation muss für einen Dritten nachvollziehbar sein, z.B. durch ein QM-Dokument, welches den internen Praxis – bzw. Klinikstandard Standard der Aufklärung vor Akupunktur genau dokumentiert.

Downloads

Vorlage Checkbox Patientenaufklärung

Stellungnahme Akupunktur unter Antikoagulation

Ablauf einer Patientenaufklärung

Vor Durchführung einer Akupunkturbehandlung muss der Arzt/Ärztin an einige besondere Bedingungen denken und diese ggf. abklären:

1.) Zunächst sollten folgende Gegebenheiten abgeklärt werden:

  • Nadelphobie
  • Epileptische Anfälle
  • Schwangerschaft
  • Akuter psychotischer Zustand  

 

Erörtern Unerwünschter Wirkungen (UEW`) der Akupunktur:

2.) Darüber muss immer gesprochen werden:

Erstreaktion

  • Ermüdung (erwünschte Wirkung, über die Patient aber informiert werden muss)
  • Einstichschmerz (sehr selten anhaltend)
  • Hämatom (besonders beim Schröpfen)
  • Infektionsmöglichkeit (extrem selten)  

 

3.) Darüber muss eventuell gesprochen werden:  

  • Verbrennungsgefahr (wenn Moxa geplant)
  • Gefahr einer Organverletzung (fast nur bei Akupunktur im Thoraxbereich von Bedeutung. Pneumothorax ist zwar extrem selten (seltener als 1 auf 1 Million Behandlungen), muss jedoch gegebenfalls erwähnt werden, da es eine nennenswerte UEW wäre)  

 

4.) Darüber muss auch gesprochen werden:

  • Richtiges Verhalten während und nach der Behandlung
  • Kosten  

 

5.) Zum Schluss

Am Ende der Aufklärung muss immer noch die Frage des Arztes folgen: „Haben Sie noch Fragen?“

Anschließend soll die Dokumentation der Aufklärung über die einzelnen Themen schriftlich festgehalten werden. Es genügt dabei, beispielsweise zu jedem Thema im Computer die Checkbox in dem Formular  Aufklärung Akupunkturbehandlung nur anzuklicken. Eine schriftliche Aufklärung ist nicht nur nicht notwendig, sondern gar nicht zu empfehlen, da sie bei dem Patienten den Eindruck erwecken könnte, Akupunktur sei ein nebenwirkungsreiches Verfahren. Das ist aber gerade nicht der Fall.

Literatur: Stör, Wolfram. Abrechnung und Qualitätsmanagement in der Akupunktur: Ein Leitfaden für die Praxis. Urban & Fischer/Elsevier 2006. Seite 23 ff