Grundausbildung zur Zusatzbezeichnung Akupunktur

Das Ausbildungsangebot der DÄGfA
Die Grundausbildung Akupunktur der Deutschen Ärztegesellschaft für Akupunktur vermittelt Ihnen fundierte theoretische Kenntnisse und praxisnahe Fertigkeiten auf höchstem medizinischem Niveau. In strukturierten Modulen lernen Sie die Grundlagen der Traditionellen Chinesischen Medizin, moderne Akupunkturtechniken und deren sichere Anwendung im klinischen Alltag. Die Ausbildung ist anerkannt und führt zur ärztlichen Zusatzbezeichnung Akupunktur – für eine qualifizierte, evidenzbasierte und patientenorientierte Behandlung. Umfang und Voraussetzungen Gesamtdauer: 200 Unterrichtseinheiten (UE).
  • 120 UE Kursweiterbildung (Modul I-V).
  • 60 UE praktische Akupunkturbehandlung und 20 UE Fallseminare (GP-Kurse entsprechend Modul VI und VII der MWBO).
Hinweis: Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Landesärztekammer über die persönlichen Voraussetzungen.
DAEGfA Ausbildung Akupunktur Module

Grundausbildung zur Zusatzbezeichnung Akupunktur

Übersicht

Um Sie optimal auf die Praxiskurse und die Ärztekammerprüfung vorzubereiten, bieten wir Ihnen im letzten Kurs der Kurs-Weiterbildung (G15) eine Kontrolle Ihres Wissens in Form des A-Diploms an.

Der Test zu Körper- und Ohrakupunktur beinhaltet einen schriftlichen (Multiple Choice), einen mündlichen und einen praktischen Teil.

Diese Prüfung können Sie bei Bedarf kostenfrei wiederholen. Auch bei Nichtbestehen kann die Ausbildung mit den Praxiskursen fortgesetzt werden.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Urkunde Diplom A.

Auf Wunsch nehmen wir Sie dann bereits als geprüften Akupunkteur in unsere Arzt-Schnellsuche auf der DÄGfA-Website auf. Über diese spezielle Suchfunktion finden Patienten Akupunkturärzte in ihrer Umgebung – pro Tag wird dieses Angebot fast 500 mal genutzt.

Voraussetzung für die Prüfungsteilnahme Besuch der Kurse G1–G14.

60 Stunden praktische Akupunkturbehandlung und 20 Stunden Fallseminare (GP-Kurse entsprechend Modul VI+VII der MWBO). Jeder GP-Kurs der DÄGfA beinhaltet sowohl praktische Akupunkturbehandlung als auch Fallseminare.

Die Vorgaben der Landesärztekammern beinhalten, in GP-Kursen Patientenbehandlungen durchzuführen. Sie oder wahlweise Ihr Patient erhalten 32 € Aufwandsentschädigung, wenn Sie eigene Patienten zur Konsultation einbestellen.

Bitte melden Sie sich hierfür im Fortbildungszentrum bei Britta Wuttke unter Tel. 089 71005-10 oder fz@daegfa.de.

Wichtig für diejenigen, die bereits als Studierende Kurse der Grundausbildung belegt haben: Für alle Zusatzbezeichnungen werden von den Ärztekammern ausschließlich die Kurse anerkannt, die nach Erteilung der Approbation absolviert wurden. Sie müssen also die gesamte Grundausbildung, beginnend mit Modul I, als approbierte Ärztin oder Arzt durchlaufen.

Wir möchten Sie optimal auf die Ärztekammerprüfung zur Zusatzbezeichnung Akupunktur vorbereiten. Diese Kurse dienen auch als Refresher zu den Grundlagen der Akupunktur und werden von uns empfohlen, wenn es darum geht, das Basiswissen der Akupunktur wieder aufzufrischen (z.B. nach länger zurückliegender Grundausbildung, Babypause oder Ähnlichem).

VÄ-Kurs: An diesem eintägigen Kurs werden wir mit Ihnen sämtliche Prüfungsinhalte komprimiert repetieren und gemeinsam häufige Fragen anhand von Prüfungsprotokollen besprechen. Dieser Kurs wird von einem unserer erfahrenen Stammdozenten gehalten, die in der Regel selbst Prüfer und/oder Fachberater an der jeweiligen Ärztekammer sind. Bitte bringen Sie Ihre Kursunterlagen der Grundausbildung mit, es wird kein neues Skript ausgegeben.

Refresher: Dieser Kurs eignet sich für die Vorbereitung auf die Prüfung, ist aber insbesondere ein Gewinn für alle, die ihr Akupunkturwissen wieder auffrischen wollen.

Besonderheit: Wenn Sie uns ein Prüfungsprotokoll über Ihre Ärztekammerprüfung zur Verfügung stellen, erhalten Sie 20 % der Gebühr des Vorbereitungskurses zurück.

Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Akupunktur sind nach den Vorgaben der Ärztekammer 200 Stunden notwendig: 120 Stunden Kursweiterbildung mit praktischen Übungen in Akupunktur (Grundkurs 1-15 entsprechend Modul I-V der MWBO) anschließend 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlung und 20 Stunden Fallseminare (GP-Kurse entsprechend Modul VI+VII der MWBO). Jeder GP-Kurs der DÄGfA beinhaltet sowohl praktische Akupunkturbehandlung als auch Fallseminare.

Gemäß Weiterbildungsordnung müssen G1-G3 (Modul I der MWBO) am Beginn Ihrer Ausbildung stehen.

Nach Abschluss dieser Kurse deren Absolvierung in einem ausreichend langen Zeitraum erfolgt ist (wir empfehlen mindestens 18 Monate), können Sie die Zusatzbezeichnung Akupunktur bei Ihrer zuständigen Landesärztekammer beantragen.

Voraussetzung für die Weiterbildung Akupunktur ist bei vielen Landesärztekammern die Facharztanerkennung.

Wir empfehlen unseren Teilnehmern, sich vorab bei der zuständigen Landesärztekammer zu informieren, inwieweit die persönlichen Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind.

Qualifikation zur KV-Akupunkturabrechnung

Nach absolvierter Grundausbildung haben Sie die Möglichkeit Kurse in Spezieller Schmerztherapie und Psychosomatischer Grundversorgung zu belegen, um so Akupunktur mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.

Übersicht

Möchten Sie als Vertragsarzt/-ärztin Akupunktur bei chronischen LWS-Beschwerden und Gonarthroseschmerzen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen, so benötigen Sie hierfür:

Die Kurse "Spezielle Schmerztherapie" und "Psychosomatische Grundversorgung" können zeitlich unabhängig von der Akupunkturausbildung absolviert werden.

Nach erlangter Abrechnungsgenehmigung sind Sie verpflichtet jährlich 4 Fallkonferenzen pro Jahr zum Thema „Chronischer Schmerz” gemäß Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur der KV'en zu besuchen.

Direkt zur Kursbuchung

Die DÄGfA bietet Ihnen die Schmerztherapiekurse nach dem Curriculum der Bundesärztekammer (BÄK) in 2 Blöcken zu je 40 Unterrichtseinheiten (UE) bundesweit an.

Achtung: Auf Grund der Vorgaben des Musterkursbuches der Bundesärztekammer muss Teil 1 immer vor Teil 2 absolviert werden.

Uns liegt die Informationen vor, dass die Online-Kurse „Spezielle Schmerztherapie“ von der Ärztekammer Bayern anerkannt werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihren Ärztekammern bezüglich der Anerkennung des Online-Kurses.

Teil 1 (40 UE): Modul I und Modul II gemäß Kursbuch Spezielle Schmerztherapie der Bundesärztekammer

Teil 2 (40 UE): Modul III und Modul IV gemäß Kursbuch Spezielle Schmerztherapie der Bundesärztekammer

Direkt zur Kursbuchung

Zur Abrechnung der Akupunktur mit der KV sind 20 Unterrichtseinheiten (UE) Theorie, 30 UE verbale Intervention und 30 UE Balint-Gruppe/patientenzentrierte Selbsterfahrung notwendig.

Die Balintgruppe muss über mindestens 6 Monate absolviert werden.

Ausbildungsangebote können Sie bei Ihren Landesärztekammern erfragen.

Eine Linkliste der Landesärztekammern finden Sie unter folgendem Link beim Thieme-Verlag:

Adressen LÄK

Um Ihrer Pflicht nach 4 jährlichen Fallkonferenzen nachzukommen, bietet Ihnen die DÄGfA viele Möglichkeiten!

1. Regionale Fallkonferenz, abends an Werktagen
Die DÄGfA bietet regionale Fallkonferenzen unter akkreditierter Leitung an. Eine Fallkonferenz dauert ca. 120 Minuten. In der Regel sind die betroffenen Patient:innen anwesend. Eigene Fälle können vorgestellt werden. Melden Sie diese bitte 2 Wochen vor Termin bei der Leitung an.

2. Gebührenfreie Fallkonferenzen auf DÄGfA-Kongressen
Zum Beispiel auf den Jahrestagungen unserer Internationalen Akupunktur-Woche, gebührenfrei!!

3. Fallkonferenzen in allen Kursen aus Modul III der Ausbildung "Meister der Akupunktur DÄGfA"
In diesen Kursen werden 2 Patientenfälle pro Tag vorgestellt. Inwieweit die jeweils zuständige KV 2 Fallkonferenzen pro Tag anerkennt, ist regional unterschiedlich. Eine Einzelbuchung der Fallkonferenzen ist nicht möglich.

4. Fallkonferenzen während der Münchner Akupunktur-Tage und der Akupunktur-Tage in Bad Bocklet
Jeweils 4 Fallkonferenzen

5. Fallkonferenzen als Teilnehmer:innen bei Qualitätszirkeln
Die DÄGfA unterstützt rund 85 Qualitätszirkel (QZ) in Deutschland. Die QZ-Treffen werden als Fallkonferenz anerkannt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind.

6. Fallkonferenzen auf unseren DÄGfA Symposien
Jedes Jahr finden verschiedenste Symposien zu Spezialthemen statt. Auch hier können Sie an Fallkonferenzen teilnehmen.

7. Fallkonferenzen in ausgewählten Spezialkursen zum Thema Schmerz (im Programmheft gekennzeichnet mit ➤)